Das Windenergieprojekt im Oberfeld untersteht einer Umweltverträglichkeitspflicht (UVP). Die UVP ist ein umweltpolitisches Instrument der Umweltvorsorge mit dem Ziel, umweltrelevante Vorhaben vor
ihrer Zulassung auf mögliche Umweltauswirkungen hin zu überprüfen. Die bisher durchgeführten Studien und die Vorprüfungen beurteilen das Vorhaben als umweltverträglich. Themenbereiche wie
Lärmschutz, Gewässerschutz, Luftreinhaltung oder Landschaftsschutz werden zur Überprüfung der sozialen Verträglichkeit des Projektes parallel zur Windmessung im Verlauf 2015/16 vertieft
abgeklärt. Interessenorganisationen wie pro natura, WWF, Stiftung Vogelwarte Sempach, die Anrainer und die Bevölkerung aus der Region usw. werden von Anfang an in das Projekt einbezogen.